Versicherungsbetrug ist eine Art Volkssport. Man zahlt ja immer nur ein und kriegt nie etwas zurück, denken sich viele Versicherungsnehmer. Um diesen Umstand zu ändern, helfen sie ganz gerne einmal nach und erschleichen durch bewusste Falschangaben die Zahlung von Entschädigungen durch die Versicherung. Diese Versicherungsbetrügereien treten in unzähligen Bereichen auf: im Verkehrswesen, am Arbeitsplatz (zum Beispiel Lohnfortzahlungsbetrug), zuhause oder auch in Form von vorgetäuschten Einbruchsdiebstählen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zahlten im Jahr 2014 die Versicherer 490 Millionen Euro allein für die Kompensation von Einbruchsschäden. Wie viele davon echt und wie viele fingiert waren, lässt sich kaum schätzen.
Die Versicherungsdetektive der Kurtz Detektei Hannover sind Ihre IHK-zertifizierten Fachdetektive für die Aufdeckung von Versicherungsbetrug: 0511 2028 0016.
Es ist stets ärgerlich, wenn man sein Eigentum selbstverschuldet durch Ungeschick versehentlich beschädigt oder zerstört, da dies weder von der Hausrat- noch von der Haftpflichtversicherung abgedeckt wird. Um dennoch einen Schadensausgleich von einer Versicherung zu generieren, schildern viele der Täter den Hergang des Schadensereignisses etwas anders.
So zum Beispiel bei der Geburtstagsfeier der Familie Krüger (Name geändert): Man sitzt gemütlich zusammen, plaudert und genießt dabei – wie sollte es anders sein – einen guten Rotwein. Herr Krüger steht auf und geht in den Weinkeller, um Nachschub zu holen. Noch im Keller öffnet er die Flasche und gießt den Wein in den Decanter, damit der Rotwein "atmen" kann. Danach geht Herr Krüger mit dem Wein wieder zurück in die Wohnung. Im Eingangsbereich der Wohnung liegt ein wunderschöner persischer Nain, den er erst vor einem Dreivierteljahr für ein erkleckliches Sümmchen erstanden hatte. Dumm nur, dass auch hochwertige Teppiche Kanten haben, die immer dort sind, wo man gerade entlanggeht. Es kommt, wie es kommen musste: Herr Krüger stolpert über die Kante, der Decanter fliegt in hohem Bogen durch die Luft und landet auf dem Teppich. Der Rotwein entwickelt eine innige Zuneigung zum edlen Gewebe und hinterlässt einen großen, hässlichen Fleck.
Was tun? Keine Versicherung wird diesen Schaden übernehmen. Doch wozu hat man gute Freunde? Herr Bauer als bester Freund des Hausherrn erklärt sich gleich bereit, den Schaden über seine private Haftpflichtversicherung abzuwickeln, indem er dieser mitteilt, dass er mit einem vollen Glas Rotwein in der Hand über den Teppich gestolpert sei. Faktisch richtig ist, dass die Versicherung des Herrn Bauer tatsächlich zahlen müsste, wenn es so gewesen wäre, wie es letztlich der Versicherung gemeldet wird. In diesem Fall jedoch liegt ein strafbarer Versicherungsbetrug nach § 263 StGB vor, in den beide, Herr Krüger und Herr Bauer, involviert sind. Betrug kann mit zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Das wird den beiden Tätern zwar wegen eines Teppichs nicht blühen, doch Versicherungsbetrug ist eben nicht immer nur eine relative Kleinigkeit. Und wenn man den Sachverhalt zu Ende denkt, erscheint selbst diese vergleichsweise geringfügige Schadenssumme durchaus erheblich – nicht für den Einzelfall, aber weil Versicherungsbetrug eben ein Volkssport ist und Kleinvieh in der Endabrechnung eine ganze Menge Mist macht.
Wer übrigens glaubt, mit Versicherungsbetrug schade er "nur" dem Versicherungsunternehmen, ist auf dem Holzweg. Steigen die Auszahlungssummen der Versicherung wegen der Betrugsdelikte Einzelner, erhöhen sich die Policen für alle. Gäbe es keinen Versicherungsbetrug, müsste jeder von uns weniger Beiträge zahlen.
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