Nicht nur Otto Normalverbraucher verwendet seinen Firmenwagen gern für private Ausflüge, auch prominente Beispiele zeigen, dass es manche mit dem Nutzungszweck geschäftlicher Fortbewegungsmittel nicht allzu genau nehmen. So skandalträchtig wie der über 5000 Kilometer verlaufene Spanientrip der SPD-Politikerin und ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im Jahr 2009 arten die Wochenendtrips von Mitarbeitern mit dem Firmenfahrzeug zwar in der Regel nicht aus, jedoch sind sie vertragswidrig und ähnlich unangebracht. Im Falle von Ulla Schmidt war die Empörung besonders groß, weil sie ihren Dienstwagen nicht nur von einem Fahrer mit den entsprechenden Stunden- und Spesensätzen leer 5000 km durch Europa verbringen ließ, sondern es sich dabei auch noch um ein nicht eben verbrauchsarmes Gefährt handelte, das Spritkosten von rund 1000 € und einen weit überdurchschnittlichen CO2-Ausstoß verursachte. Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn weitaus häufiger und wirtschaftlich gravierender schlägt die Vielzahl missbräuchlicher privater Verwendungen von Firmenfahrzeugen zu Buche. Unsere Wirtschaftsdetektei aus Hannover übernimmt die Aufklärung solcher vertragswidriger Nutzungen. Mittels Observationen der entsprechenden Mitarbeiter und/oder Recherchen zu zurückgelegten Strecken und Reisen stellen wir fest, ob es zu einem Vertragsbruch von Seiten des Arbeitnehmers gekommen ist. Als rechtliche Grundlage für unsere Ermittlungen ist es wichtig, dass die Sachlage im Arbeitsvertrag oder in der Nutzungsvereinbarung für das Fahrzeug eindeutig festgelegt wurde: Sind private Fahrten erlaubt und werden sie ordnungsgemäß versteuert oder wird der Firmenwagen ausschließlich für Betriebsfahrten und Geschäftsreisen zur Verfügung gestellt?
Zwar sind Dienstautos häufig auch für private Zwecke zugelassen, jedoch werden der Umfang solcher Privatfahrten und Sonderfälle für gewöhnlich vertraglich festgehalten, damit es nicht zu Überschreitungen durch die Angestellten kommt. Detektivbüros wie die Kurtz Detektei Hannover können im Zweifelsfall engagiert werden, um verdächtige Mitarbeiter zu observieren und eine etwaige missbräuchliche Nutzung des Firmenwagens gerichtsverwertbar zu dokumentieren: 0511 2028 0016.
Wenn die private Nutzung des Dienstfahrzeuges vertraglich erlaubt ist, bedeutet dies, dass der Firmenwagen einen geldwerten Vorteil darstellt, den der Angestellte wie Arbeitslohn versteuern muss, da die Höhe dieses geldwerten Vorteils dem Bruttogehalt hinzugerechnet wird. Der genaue geldwerte Vorteil wird dabei entweder mithilfe eines Fahrtenbuchs ermittelt, in das die Kilometerzahlen jeder Dienst- und Privatfahrt eingetragen werden, oder mit der sogenannten "Ein-Prozent-Regelung". Der Name "Ein-Prozent-Regelung" bezieht sich auf den monatlichen Betrag von einem Prozent des Listenpreises des Wagens, der von dem Angestellten inklusive Umsatzsteuer versteuert werden muss und für den ferner auch Sozialabgaben anfallen. Bei einer solchen Regelung dürfen private Fahrten und auch die Strecken zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurückgelegt werden, da der Arbeitnehmer diesen Anteil der Fahrtkosten versteuert. Ausnahme: Ein geldwerter Vorteil für die private Nutzung ist nicht anzusetzen, wenn dem Arbeitnehmer die Nutzung eines Dienstwagens lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gestattet ist. Das hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 06.10.2011 (VI R 56/10) klargestellt.
Unseren Hannoveraner Detektiven werden aber auch immer wieder Fälle zugetragen, bei denen Verträge nicht eindeutig aufgesetzt wurden und es dementsprechend leicht ist, als Angestellter scheinbare Grauzonen dreist auszunutzen. Auch wenn der Umfang der gestatteten privaten Fahrten mutmaßlich mehrfach überschritten wurde, bieten sich Observationen des Angestellten bzw. des Firmenwagens an. Ist beispielsweise der Weg zur Arbeit und nach Hause vertraglich statthaft, während sonstige Fahrten in der Freizeit untersagt sind, übernehmen unsere Wirtschaftsermittler bei Beauftragung die Überprüfung verdächtiger Mitarbeiter.
Wenn in einem Vertrag die Privatnutzung des Dienstwagens ausgeschlossen bzw. nicht eindeutig eingeräumt wird, darf keine außerdienstliche Fahrt mit dem Firmenfahrzeug zurückgelegt werden – weder zur Arbeit, noch von der Arbeit nach Hause, noch auch nur einminütige Wege zur Bäckerei oder zur Apotheke. In diesen Fällen wird das Dienstfahrzeug nicht versteuert, da es schließlich rein beruflich genutzt werden soll. Liegt eine zweckentfremdete Nutzung vor, stellt dies einen arbeits- und/oder nutzungsvertraglichen Verstoß dar, der entsprechend arbeitsrechtlich geahndet werden kann. Ein Fall aus dem Jahr 2014 zeigt aber, dass es unter Umständen einer Abmahnung bedarf, bevor eine fristlose Kündigung bei missbräuchlicher Nutzung ausgesprochen werden kann: Der angeklagte Arbeiter konnte aufgrund einer Behinderung Arbeitsmaterialien nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause transportieren, um von dort aus weiterzuarbeiten, und nutzte entsprechend das Dienstfahrzeug zum Transport. Dazu kam, dass die Privatnutzung vertraglich nicht eindeutig untersagt worden war. Daher erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für unwirksam, da es zu der Auffassung kam, dass der Arbeitnehmer den Dienstwagen für den Heimweg benutzen musste, um dort weiterarbeiten zu können (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 03.11.2014, Az. 2 Sa 152/14).
Wenn Arbeitgeber ihren Angestellten und Außendienstlern Dienstwagen zur Verfügung stellen, für diese jedoch eine rein betriebliche Nutzung festsetzen, so gilt jede Zuwiderhandlung – also eine private Fahrt zu den Schwiegereltern, zum Einkauf oder morgens zum Supermarkt – als Vertragsbruch. Oftmals hegen Arbeitgeber bereits seit einer Weile Verdächtigungen gegen einen Angestellten, können ihren Verdacht aber nicht beweisen, da sich anhand des Kilometerstandes keine Abweichungen zu den abgerechneten geschäftlichen Fahrten erkennen lassen (siehe dazu auch unsere Themenseite Spesen- und Abrechnungsbetrug). In solchen Fällen bietet sich der Einsatz unserer Privatdetektive aus Hannover an, die durch Observationen des Angestellten feststellen, ob dieser das Auto tatsächlich für private Spritztouren verwendet: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de.
Bei der Klärung einer solchen Verdächtigung geht es um weitaus mehr als nur die Erstattung von Benzin- und Kilometergeld, schließlich steht auch das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf dem Spiel. Auch wenn es sich nur um kurze privat gefahrene Strecken handelt, die einen geringen finanziellen Verlust für den Arbeitgeber bedeuten, geht es um das Prinzip: Jedes Augezudrücken bei Vertragsverstößen öffnet Wege für weitere Zuwiderhandlungen, da sich beim Angestellten ein Sicherheitsgefühl einstellt, das viele zum Anlass nehmen, ihre Grenzen weiter auszureizen. Unsere Hannoveraner Wirtschaftsdetektive empfehlen, Arbeits- und Nutzungsverträge so präzise wie möglich abzufassen und keine Schlupflöcher offen zu lassen. Ferner sollte beim Verdacht auf einen Vertragsverstoß nicht lange gezögert werden, um Folgeschäden zuvorzukommen.
Haben Sie die Vermutung, Ihr Angestellter könnte trotz strenger Vertragsklauseln bezüglich der rein betrieblichen Nutzung des Dienstwagens auch private Fahrten auf Firmenkosten abrechnen? Wurde der Betriebswagen außerhalb der Arbeitszeiten vor Kinos, Restaurants oder sogar an kilometerweit entfernten Urlaubsorten gesehen? Wenn Sie möchten, dass Ihrem Verdacht nachgegangen wird, da Sie sich in Ihrem Vertrauen zum betreffenden Mitarbeiter betrogen fühlen, so setzen Sie sich mit unseren IHK-zertifizierten Detektiven aus Hannover in Verbindung. Unsere Ermittler belegen durch Observationen des betreffenden Angestellten in seiner Freizeit zweifelsfrei, ob der Firmenwagen privat genutzt und dies verschwiegen wird. Unsere Beweise sind selbstverständlich rechtssicher und gerichtsverwertbar, seien es die Zeugenaussagen oder die schriftlichen Observationsberichte unserer Ermittler, seien es Foto- oder Videoaufnahmen. Setzen Sie sich für ein unverbindliches Beratungsgespräch unter der folgenden Rufnummer mit uns in Verbindung: 0511 2028 0016.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Hannover werden von der Kampsriede in Hannover aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Hannover, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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