Seit wenigen Jahrzehnten werden drei unterschiedliche Berufszweige in der öffentlichen Wahrnehmung häufig gleichgesetzt: private Ermittler, Kaufhausdetektive und
Sicherheitskräfte. Tatsächlich handelt es sich allerdings um Aufgabengebiete mit eher geringen Schnittflächen, die auch gewerberechtlich zu unterscheiden sind. Die
Kurtz Detektei Hannover informiert nachfolgend über die Unterschiede und berät auch
gern persönlich: 0511 2028 0016.
Bei Privatermittlern, die dem eigentlichen Wortsinn nach Detektive (lat. detegere = aufdecken) sind, handelt es sich um Gewerbetreibende eines überwachungspflichtigen Gewerbes laut § 14 GewO (Gewerbeordnung). Überwachungspflichtige Gewerbebetriebe unterliegen behördlichen Überprüfungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der Inhaber. Kaufhausdetektive und Sicherheits(fach)kräfte hingegen sind Gewerbetätigkeiten laut § 34 GewO, das heißt erlaubnispflichtige Gewerbe, bei denen die entsprechende Sachkunde nachgewiesen und bei Gewerbeanmeldungen Sicherheitsleistungen eingebracht werden müssen.
Kaufhausdetektive bilden eine Mixform zwischen Detektiven und Sicherheitskräften, denn sie bewachen Ware und führen somit eine Tätigkeit des Bewachungsgewerbes aus, sind aber gleichzeitig auch Aufklärer im Sinne der Beobachtung und des Anhaltens und Ansprechens von Tatverdächtigen. Der Begriff "Kaufhausdetektiv" hat sich in der Umgangssprache eingebürgert und wird selbst von den meisten Sicherheitsunternehmen verwendet. Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Kaufhausdetektiven allerdings um "Bewachungskräfte im Handel", wodurch deutlich wird, dass sie keine Detektive sind, die dem § 14 GewO unterliegen, sondern Bewacher nach § 34 GewO. Festgelegt wurde dies in einem Urteil des Bayrischen Oberlandesgerichts aus dem Jahr 1982. Auch sind Kaufhausdetektive in den meisten Fällen nicht selbständige Unternehmer (wie Privatdetektive zumeist), sondern Angestellte oder – in unseriösen Bewachungsunternehmen – Scheinselbständige.
Sicherheitsdienstleister sind keine Detektive.
Leider existieren in Deutschland für den Detektivberuf keine einheitlichen Ausbildungsbestimmungen, weswegen jeder Bundesbürger mit einem einwandfreien Führungszeugnis ein Detektivgewerbe anmelden kann. Kurioserweise sind an die schlecht bezahlte und fachlich deutlich einfachere Tätigkeit des Kaufhausdetektivs höhere Zugangs- und Qualifizierungsvoraussetzungen gebunden als an die Aufnahme privater Ermittlungen mit der Tätigkeit als "echter" Detektiv, da es sich beim Kaufhausdetektiv um eine Schutztätigkeit handelt (Schutz des Einzelhandels vor Ladendiebstahl). Folglich sind die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34 GewO der IHK sowie der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verpflichtend für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kaufhausdetektiv. In der Praxis ist es übrigens so, dass die meisten seriösen Privatdetektive ebenfalls diese Sachkundeprüfung abgelegt haben, obwohl es für sie nicht verpflichtend ist. Über eine Haftpflichtversicherung verfügen sowieso die meisten Bundesbürger. Patrick Kurtz stellt in beiderlei Hinsicht keine Ausnahme dar.
*Hinweis: Alle Einsätze der Kurtz Detektei Hannover werden von der Kampsriede in Hannover aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Hannover, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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