13. August 2016
Mit der am 7. Juli 2016 einstimmig im Bundestag beschlossenen Änderung des Sexualstrafrechts, durch die sexuelle Handlungen gesetzlich nun eindeutig als Vergewaltigung kategorisiert werden, wenn sie trotz Mitteilung des Nicht-Einverständnisses erfolgen, hat ein langer Kampf um die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen einen Sieg errungen. Schon seit Jahren fordern Opferschutz- und Frauenverbände eine Verschärfung der Vergewaltigungsgesetze, unter die ab jetzt auch das Begrapscht-Werden, sexuelle Belästigung und Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen. Während bisher nur dann von Vergewaltigung gesprochen und diese als solche verurteilt werden durfte, wenn es zu Drohungen und/oder Gewalt kam bzw. wenn sich das Opfer aktiv wehrte, reicht ab jetzt ein einfaches „Nein“ des Opfers. Wird dieses „Nein“ ignoriert und gegen den Willen der Person weiter vorgegangen, fällt diese Handlung nun unter den Begriff der Vergewaltigung und der Täter kann einer solchen schuldig gesprochen werden. Unsere Privatdetektive in Hannover, die hin und wieder im Zusammenhang mit Vergewaltigungen ermitteln, begrüßen diese längst überfällige Verschärfung des Sexualstrafrechts.
Kritiker werfen der großen Koalition allerdings vor, mit der Reform für mehr Beweisschwierigkeiten in Prozessen zu sorgen und damit zu weit zu gehen, was jedoch sowohl SPD-Politikerin Eva Högl als auch CDU-Rechtsexpertin Elisabeth Winkelmeier-Becker abstreiten: „Jeder, der einen Willen hat und zum Ausdruck bringen kann, ist in Zukunft durch diesen Grundsatz geschützt.“ Durch die bisherige Limitierung von Vergewaltigungsfällen auf Drohungen und Gewaltanwendungen seitens des Täters einerseits sowie die aktive Zurwehrsetzung des Opfers andererseits wurden bisher nur 8 % der einer Vergewaltigung Angeklagten verurteilt, während der erschreckend hohe Rest – unschuldig Angeklagte ausgenommen – so weiter machen kann wie bisher und eventuell neue Opfer belästigt. Auch für die Ermittler der Kurtz Detektei Hannover (0511 2028 0016) bedeutete das alte Sexualstrafrecht hohe Hürden für den erfolgreichen Abschluss von Vergewaltigungsfällen – Hürden, die nun hoffentlich gefallen sind.
Deutschland, ein Land, in dem bis Mai 1997 Vergewaltigungen in der Ehe gesetzlich nicht bestraft wurden und das damit sträflich spät auf die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen einging (1972 wehrten die anderen Parteien eine von den Sozialdemokraten angestrebte Änderung des Sexualstrafrechts ab), wird nun durch die Reform der Vergewaltigungsparagraphen und -Gesetze hoffentlich zu einer sowohl gerechteren als auch sichereren Nation. Die Ausweitung des Gesetzes wird jedoch auch zur Folge haben, dass ein schwierig kalkulierbarer Anstieg an Anzeigen pro Stadt und Bundesland eintreten dürfte, durch dessen Umfang Polizei und Justiz kaum alle Fälle zeitnah und ausreichend aufklären können, wenn es bereits bei dem vorher gültigen und deutlich laxeren Strafrecht nur in 8 % der Fälle zur Verurteilung der Angeklagten kam. Genau hier kommt nun unsere Detektei in Hannover ins Spiel, die im Gegensatz zur Polizei und Justiz jeden persönlich an sie herangetragenen Fall mit der gegebenen Aufmerksamkeit und mit intensivem Zeitaufwand bearbeiten kann.
Anders als die Polizei sind unsere Detektive bereits dann zu Ermittlungen befugt und direkt einsatzfähig, wenn ein ausreichender Verdacht vorliegt, eine Strafanzeige ist hierfür nicht notwendig. Mitunter kommen verzweifelte Vergewaltigungsopfer zu unserer Privatdetektei in Hannover, um eine Observierung des oder der Tatverdächtigen vornehmen zu lassen, die Beweise ans Tageslicht befördern könnte. Diese Beweise sind durch die professionelle Dokumentierung unserer Ermittler gerichtlich verwertbar und können im Falle eines Prozesses vorgelegt werden. Detektive, die bei Straftaten ermitteln, unterstützen damit die Polizeiarbeit in werthaltigem Umfang, weil die Behörden aufgrund der vielen hundert verschiedenen Strafanzeigen pro Woche und Großstadt nur in den seltensten Fällen sämtliche Beweise ermitteln können. Hat also ein Vergewaltigungsopfer das Gefühl, die Ermittlungen kommen nicht recht voran, stehen unsere Detektive in Niedersachsen und darüber hinaus stets für ein vertrauensvolles Beratungsgespräch zur Verfügung und bemühen sich, ihren Klienten bei der Aufklärung ihrer Fälle so schnell wie möglich zu helfen: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de.
Sieht man sich den von der UN veröffentlichten World's Women Report über das Jahr 2015 an, offenbaren sich schreckliche Zahlen und Statistiken über körperliche und sexuelle Gewalt an Frauen: Jede dritte Frau hat mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren; zwei von drei Opfern familien- oder liebesbezogener Tötungsdelikte sind Frauen. Eines der größten Probleme bei der Bekämpfung von Gewalt und Vergewaltigungen ist abgesehen von der kulturell oftmals noch tief verankerten Denkweise, Frauen seien den Männern untergeordnet und weniger wert als sie, das Schweigen der Opfer: Weniger als 40 % der Betroffenen suchen sich überhaupt irgendeine Hilfe und von diesen nur jede zehnte (!) die der Polizei. Auch unser Detektivteam in Hannover sieht sich immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass sich unsere Klientinnen nur in äußerstem Leidensdruck und bei Furcht vor weiteren Attacken an uns wenden, sei es aus Angst vor Rache im Falle einer Anzeige bzw. bei Aufnahme privater Ermittlungen, sei es aus Scham und dem nicht untypischen Gefühl der Schuldigkeit heraus, die sexuellen Übergriffe vermeintlich selbst provoziert zu haben.
In vielen Fällen handelt es sich bei den Vergewaltigern um den Opfern nahestehende Täter, was die Bereitschaft zu einer Anzeige weiter reduziert: Ex-Partner, unglückliche Liebhaber, Familienmitglieder, Freunde, Kollegen etc. Die Angst vor einem sozialen und gesellschaftlichen Stigma im Falle einer Anzeige des eventuell angesehenen und gut gestellten Kollegen/Ex-Partners sorgt oft dafür, dass sich die betroffenen Frauen überhaupt keine Hilfe holen, weder von Freunden, Bekannten oder der Familie noch von Polizei, Justiz und Opferverbänden. Unsere Detektive in Hannover appellieren immer wieder an Opfer von sexualisierter Gewalt, sich Hilfe zu suchen, nicht nur, um den eigenen Fall aufzuarbeiten und Gerechtigkeit zu erfahren, sondern auch, um zukünftige Opfer zu schützen, denen gegenüber sie eine – oftmals nicht bewusste – Verantwortung innehaben.
Durch die besonders vertrauliche Behandlung jedes Problems, das an unsere Privat- und Wirtschaftsdetektei aus Hannover herangetragen wird, können sich die Vergewaltigungsopfer sicher sein, dass ihre Daten die Detektei nicht verlassen. Bei der Beweisbeschaffung helfen unsere Detektive ebenso wie bei der Identitätsermittlung der Täter, um dazu beizutragen, dass sowohl Tätern als auch Opfern Gerechtigkeit widerfährt und die Anzahl der Vergewaltigungen und sexuellen Übergriffe weiterhin reduziert wird. Wenden Sie sich an unsere Detektive und lassen Sie sich persönlich beraten: 0511 2028 0016.
Verfasserin: Maya Grünschloß
Kurtz Detektei Hannover
Kampsriede 6A
D-30659 Hannover
Tel.: 0511 2028 0016
E-Mail: kontakt@kurtz-detektei-hannover.de
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